Die Kaminscheibe ist kaputt und Sie möchten den Schaden Ihrer Versicherung melden? Welche Versicherung dafür zuständig ist und was Sie bei der Meldung des Schadenfalls beachten sollten, haben wir Ihnen als Überblick zusammengefasst.
Die Kamin-Sichtscheibe ist durch die Glasversicherung Ihrer Hausratversicherung versichert, wenn Sie Glasschäden beim Abschluss Ihrer Versicherung als Risiko eingeschlossen haben. Sollten Sie sich einen neuen Kamin anschaffen, rüsten Sie Ihre Hausratversicherung entsprechend nach. Im Zweifel fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach, denn nicht jede schließt in der Versicherung Kaminofen-Sichtscheiben ein und ggf. müssen Sie den Versicherer wechseln.
Ist ein Glasschaden in Ihrer Hausratversicherung eingeschlossen und Ihre Kamin-Sichtscheibe geht zu Bruch, übernimmt die Versicherung die Kosten für eine Neuanschaffung. Um den Schaden zu melden gehen Sie wie folgt vor:
Grob fahrlässiges Verhalten ist in den meisten Versicherungen nicht oder nur eingeschränkt abgedeckt. Sie sollten daher die beschädigte Kaminscheibe nicht mehr benutzen, denn wenn es dadurch zu einem Brand in der Wohnung kommen, kann es sein, dass Sie auf den Kosten in Ihrem Haushalt sitzen bleiben oder zumindest einen Teil selbst tragen müssen. Für Schäden am Wohngebäude ist die Wohngebäudeversicherung Ihres Vermieters verantwortlich, die Sie bei fahrlässigem Verhalten über Ihre Haftpflichtversicherung in Regress nehmen kann.