Ist die Kaminscheibe Ihres Ofens beschädigt, möchten Sie den Schaden möglicherweise Ihrer Versicherung melden. Welche Versicherung zuständig ist und worauf Sie bei der Schadenmeldung achten sollten, haben wir für Sie zusammengefasst.
Die Kamin-Sichtscheibe ist über die Glasversicherung Ihrer Hausratversicherung abgedeckt, vorausgesetzt, dass Glasschäden beim Versicherungsabschluss als Risiko eingeschlossen wurden. Bei einem Neukauf eines Kaminofens sollten Sie Ihre Hausratversicherung entsprechend anpassen. Im Zweifel erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung, da nicht jede Hausratversicherung Kaminofen-Scheiben einschließt. Gegebenenfalls ist ein Versicherungswechsel nötig.
Wenn ein Glasschaden eingeschlossen ist und Ihre Sichtscheibe beschädigt wird, übernimmt die Versicherung die Kosten für eine gleichwertige Ersatzscheibe. So melden Sie den Schaden richtig:
- Schadenhotline anrufen: Schildern Sie den Schadenhergang und den entstandenen Schaden.
- Schadenformular ausfüllen: Sie erhalten es von Ihrer Versicherung zugeschickt.
- Beweis sichern: Bewahren Sie die alte Scheibe auf und machen Sie Fotos für eventuelle Prüfungen.
- Rechnung einreichen: Reichen Sie die Rechnung der neuen Scheibe bei der Versicherung ein.
- Erstattung erhalten: Die Versicherung erstattet den Anschaffungspreis abzüglich einer möglichen Selbstbeteiligung.
Wichtig: Grob fahrlässiges Verhalten ist in vielen Versicherungen nicht oder nur eingeschränkt abgedeckt. Nutzen Sie die beschädigte Scheibe daher nicht mehr, sonst können Sie im Ernstfall die Kosten für Folgeschäden teilweise oder vollständig selbst tragen.
Für Schäden am Wohngebäude ist die Wohngebäudeversicherung des Vermieters zuständig. Bei fahrlässigem Verhalten kann Ihre Haftpflichtversicherung unter Umständen in Regress genommen werden.